Rente mit 63 – Union prüft neuen Kompromiss

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren könnte bleiben. Doch bei Kindererziehung und Pflege drohen neue Hürden.

Von Tobias Dalacker

Im Streit um die Zukunft der abschlagsfreien Rente zeichnet sich eine neue politische Auseinandersetzung ab. Innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird offenbar ein Modell diskutiert, das die sogenannte Rente mit 63 formal erhalten, ihren Zugang jedoch deutlich erschweren könnte. Im Mittelpunkt stehen ausgerechnet jene Zeiten, in denen Menschen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Nach einem Bericht der Bild-Zeitung vom 20. Oktober 2026 unter Berufung auf Koalitionskreise sollen weiterhin 45 Versicherungsjahre für einen abschlagsfreien Renteneintritt erforderlich sein. Allerdings könnten Erziehungs- und Pflegezeiten künftig nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr auf diese Wartezeit angerechnet werden. Eine politische Einigung oder ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.

 

45 Versicherungsjahre bleiben – aber was zählt künftig?

 

Die entscheidende Veränderung würde nicht unbedingt bei der Zahl der erforderlichen Versicherungsjahre liegen, sondern bei deren Berechnung. Nach geltendem Recht werden für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte neben bestimmten Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten sowie unter bestimmten Voraussetzungen Pflegezeiten angerechnet.

Würden solche Zeiten künftig entfallen, könnten Versicherte trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit die notwendige Wartezeit verfehlen. Besonders betroffen wären Menschen mit längeren Unterbrechungen ihrer Berufstätigkeit wegen familiärer Verpflichtungen.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen ohnehin überholt. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach geltendem Recht frühestens mit 65 Jahren möglich, sofern die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erfüllt sind.

 

SPD lehnt Einschnitte bei der Kindererziehung ab

 

Älteres Ehepaar betrachtet gemeinsam Rentenunterlagen an einem Wohnzimmertisch

Der mögliche Kompromiss stößt beim sozialdemokratischen Koalitionspartner auf Widerstand. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass zur Lebensleistung ausdrücklich auch die Erziehung von Kindern gehöre. Sie kündigte an, sich für den Erhalt der bisherigen Anrechnung einzusetzen.

Auch die Rentenexpertin Ruth Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft sieht mögliche Auswirkungen auf die Geschlechterverteilung. Schon heute profitieren Männer stärker von der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Eine geringere Berücksichtigung von Pflege- und Erziehungszeiten würde nach ihrer Einschätzung insbesondere Frauen den Zugang zusätzlich erschweren.

Die politische Streitfrage lautet damit, welche Lebensleistungen bei der Berechnung einer besonders langen Versicherungsbiografie berücksichtigt werden sollen. Während Reformbefürworter eine stärkere Orientierung an tatsächlich geleisteter Erwerbsarbeit diskutieren, verweisen Kritiker auf die gesellschaftliche Bedeutung unbezahlter Familien- und Pflegearbeit.

 

Rentenkommission fordert grundlegende Veränderungen

 

Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Empfehlungen der im Juni 2026 eingesetzten Alterssicherungskommission. Sie legte insgesamt 33 Vorschläge zur langfristigen Reform der Altersvorsorge vor. Dazu gehört auch die Abschaffung der bisherigen abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Stattdessen schlägt die Kommission eine besondere Absicherung für langjährige Beitragszahler vor, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Außerdem empfiehlt sie Änderungen bei den Altersgrenzen und eine stärkere Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung.

Die Vorschläge sind im offiziellen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dokumentiert.

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hatte sich zuletzt für eine Verständigung innerhalb der schwarz-roten Koalition ausgesprochen. Bundeskanzler Friedrich Merz wiederum stellte auf dem Deutschlandtag der Jungen Union weitere Rentenreformen in Aussicht.

 

Welche Folgen hätte der Vorschlag für Beschäftigte?

 

Die Auswirkungen würden wesentlich davon abhängen, welche Zeiten künftig ausgeschlossen werden und ob Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen vorgesehen sind.

Ein Beispiel verdeutlicht die mögliche Tragweite: Eine versicherte Person erreicht nach heutiger Berechnung 45 anrechenbare Versicherungsjahre, darunter mehrere Jahre, die aufgrund von Kindererziehung oder Pflege berücksichtigt werden. Würden diese Zeiten künftig nicht mehr vollständig zählen, könnte die erforderliche Wartezeit unterschritten werden.

Das würde nicht automatisch bedeuten, dass sämtliche Rentenansprüche verloren gingen. Es könnte jedoch dazu führen, dass ein abschlagsfreier Rentenbeginn über diese Rentenart nicht mehr möglich wäre. Je nach individueller Versicherungsbiografie kämen dann ein späterer Renteneintritt oder andere Rentenarten mit gegebenenfalls dauerhaften Abschlägen infrage.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Anrechnung von Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit und der Bewertung von Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. Der aktuell diskutierte Vorschlag betrifft nach den vorliegenden Medienberichten vor allem die Zugangsvoraussetzungen zur abschlagsfreien Altersrente. Ob darüber hinaus Änderungen vorgesehen sind, ist nicht geklärt.

 

Entscheidung über die Rentenreform steht noch aus

 

Bislang handelt es sich um einen innerhalb der Union diskutierten Vorschlag, nicht um geltendes Recht. Das Bundesarbeitsministerium hat den berichteten Kompromissansatz zunächst nicht kommentiert.

Die Koalition steht vor der Aufgabe, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig zu sichern und gleichzeitig unterschiedliche Erwerbsbiografien angemessen zu berücksichtigen. Gerade die Bewertung von Kindererziehung und Pflege dürfte dabei zu einem zentralen Konfliktpunkt werden.

Für Beschäftigte, die ihre Altersvorsorge bereits auf die geltenden 45 Versicherungsjahre ausgerichtet haben, bleibt vorerst die bestehende Rechtslage maßgeblich. Erst ein konkreter Gesetzentwurf wird zeigen, welche Jahrgänge und Versicherungszeiten von möglichen Änderungen betroffen wären.

Der politische Kompromiss könnte somit auf eine grundlegende Frage hinauslaufen: Bleibt die abschlagsfreie Rente eine Anerkennung langjähriger Versicherungsbiografien einschließlich familiärer Sorgearbeit, oder wird künftig stärker zwischen Erwerbstätigkeit und anderen anrechenbaren Lebensphasen unterschieden?

 

20.10.2026 - Tobias Dalacker - info@muenzkauf.de

 

 

 






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