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Bargeldgrenze

Neue Bargeldgrenze ab 10. Juli 2027

 

Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der Europäischen Union eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im geschäftlichen Bereich. Barzahlungen oberhalb dieser Grenze dürfen von Unternehmen dann grundsätzlich nicht mehr angenommen oder geleistet werden.

Das betrifft auch größere Edelmetallkäufe und Edelmetallverkäufe. Bei geplanten Geschäften in entsprechender Größenordnung informieren wir Sie gerne frühzeitig über die zulässigen Zahlungswege und die geltenden gesetzlichen Vorgaben.