Über 400.000 Unterschriften für den Erhalt des Bargelds
Petition gegen Schwächen der geplanten EU-Bargeldverordnung erreicht das Bundesfinanzministerium – Entscheidung über die Zukunft der Barzahlung steht noch aus
Mehr als 400.000 Menschen haben eine Petition für den dauerhaften Schutz des Bargelds in Europa unterzeichnet. Am 22. Oktober 2026 übergaben die Initiatoren Hansjörg Stützle und Hakon von Holst die Unterschriften an das Bundesfinanzministerium in Berlin. Sie fordern verbindliche gesetzliche Regelungen, damit Bürger auch künftig im Handel, bei Behörden und im öffentlichen Verkehr mit Banknoten und Münzen bezahlen können.
Die Übergabe fällt in eine entscheidende Phase der europäischen Gesetzgebung. Die geplante EU-Bargeldverordnung wird derzeit zwischen Europäischem Parlament, EU-Rat und Europäischer Kommission verhandelt. Dabei geht es nicht um eine unmittelbar bevorstehende Abschaffung des Bargelds, sondern um die Frage, wie umfassend seine Annahme und Verfügbarkeit künftig rechtlich abgesichert werden.
Petition erreicht Bundesfinanzministerium in Berlin

Die Bürgerinitiative „Bargeld in Europa gesetzlich schützen!“ wurde 2024 ins Leben gerufen. Anfang Oktober 2026 überschritt sie nach Angaben ihrer Organisatoren die Marke von 400.000 Unterstützern. Auf der Internetseite der Petition werden inzwischen mehr als 407.000 Unterschriften ausgewiesen.
Bereits im Mai hatten die Initiatoren rund 350.000 Unterschriften nach Straßburg gebracht und Mitgliedern des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments übergeben. Mit der erneuten Übergabe in Berlin richtet sich die Initiative nun ausdrücklich auch an die Bundesregierung.
Das Bundesfinanzministerium hatte einen Termin zur Entgegennahme der Petition angeboten. Ein zusätzliches Fachgespräch mit den Initiatoren kam nach deren Darstellung jedoch nicht zustande. Die Übergabe erfolgte am 22. Oktober vor dem Ministerium.
Die Organisatoren wollen erreichen, dass Deutschland bei den laufenden EU-Verhandlungen auf einen möglichst umfassenden gesetzlichen Schutz des Bargelds hinwirkt.
Was die über 400.000 Unterzeichner fordern
Im Mittelpunkt der Petition steht die Forderung, Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gegenüber digitalen Bezahlverfahren nicht zu benachteiligen. Die Initiatoren sehen insbesondere bei der Annahmepflicht und der Bargeldversorgung Nachbesserungsbedarf.
Zu den zentralen Forderungen gehören:
- Barzahlung im Handel: Kunden sollen grundsätzlich an allen physischen Verkaufsstellen mit Bargeld bezahlen können.
- Öffentliche Einrichtungen: Auch Behörden und staatliche Stellen sollen Barzahlungen ermöglichen.
- Öffentlicher Verkehr: Busse und Bahnen sollen ohne zwingende Nutzung digitaler Zahlungsmittel zugänglich bleiben.
- Bargeldversorgung: Geldautomaten und andere Möglichkeiten zur Bargeldabhebung sollen flächendeckend erreichbar sein.
- Gleichbehandlung: Barzahler sollen gegenüber Nutzern digitaler Zahlungsmittel nicht durch unterschiedliche Preisvorteile benachteiligt werden.
Die Petition verlangt unter anderem, dass in jeder Gemeinde mit mindestens 1.000 Einwohnern eine Möglichkeit zur Bargeldversorgung besteht. Außerdem sollen nach dem Vorschlag der Initiatoren 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von zwei Kilometern eine Bargeldquelle erreichen können, in Städten sogar innerhalb eines Kilometers.
Diese konkreten Entfernungs- und Versorgungsziele sind Forderungen der Initiative und keine bereits geltenden EU-Vorschriften.
EU-Bargeldverordnung befindet sich in entscheidender Phase
Die Europäische Kommission hatte im Juni 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt. Ziel ist es, die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld innerhalb des Euroraums zu sichern.
Die Verhandlungen betreffen unter anderem die Frage, wann Unternehmen Bargeld annehmen müssen, welche Ausnahmen zulässig sein sollen und welche Verpflichtungen die Mitgliedstaaten bei der Bargeldversorgung haben.
EU-Parlament und Rat haben sich in ihren Verhandlungspositionen grundsätzlich für eine Stärkung der Bargeldannahme ausgesprochen. Umstritten bleiben jedoch einzelne Ausnahmen und die praktische Umsetzung, insbesondere bei öffentlichen Stellen und bestimmten Dienstleistungen.
Eine endgültige Einigung liegt zum 23. Oktober 2026 noch nicht vor. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission laufen weiter.
Der ursprüngliche Verordnungsvorschlag ist über das Rechtsinformationssystem EUR-Lex abrufbar.
Digitaler Euro und Bargeld sollen nebeneinander bestehen
Die Debatte um die Bargeldverordnung steht in engem Zusammenhang mit dem geplanten digitalen Euro. Die Europäische Zentralbank arbeitet an den technischen und organisatorischen Voraussetzungen einer digitalen Zentralbankwährung, die das bestehende Bargeld ergänzen soll.
Nach der offiziellen Darstellung der europäischen Institutionen ist eine Abschaffung von Euro-Banknoten und Euro-Münzen nicht vorgesehen. Der digitale Euro soll eine zusätzliche Bezahlmöglichkeit schaffen.
Die Initiatoren der Bargeldpetition bezweifeln allerdings, dass diese politische Absicht allein ausreicht. Sie befürchten, dass Bargeld trotz seines gesetzlichen Status im Alltag an Bedeutung verlieren könnte, wenn Geschäfte, Verkehrsunternehmen oder Behörden zunehmend ausschließlich elektronische Zahlungen akzeptieren.
Der entscheidende Unterschied liegt damit zwischen dem formalen Fortbestand des Bargelds und seiner tatsächlichen Nutzbarkeit. Banknoten und Münzen können weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel sein, während die Möglichkeiten ihrer Verwendung im Alltag dennoch abnehmen.
Warum die Bargeldversorgung ebenfalls entscheidend ist
Ein gesetzliches Recht auf Barzahlung wäre nur eingeschränkt nutzbar, wenn Bürger kaum noch Bargeld abheben könnten. Deshalb betrifft die Diskussion nicht ausschließlich die Annahmepflicht im Handel, sondern auch die Infrastruktur aus Geldautomaten, Bankfilialen und Bargelddienstleistungen.
Für Verbraucher ohne regelmäßigen Zugang zu digitalen Bezahlverfahren kann Bargeld eine besonders wichtige Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise Menschen ohne geeignetes Zahlungskonto oder Personen, die elektronische Zahlungsmittel nicht verwenden können oder möchten.
Hinzu kommen Eigenschaften wie die unmittelbare Übergabe von Geld, die einfache Kontrolle persönlicher Ausgaben und die Möglichkeit, bestimmte Zahlungen ohne digitale Transaktionsdatenspur vorzunehmen.
Elektronische Zahlungsmittel bieten auf der anderen Seite Vorteile bei Fernzahlungen, automatisierten Abläufen und der Dokumentation von Transaktionen. Eine tragfähige europäische Zahlungsordnung muss deshalb unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse berücksichtigen.
Was jetzt politisch entschieden werden muss
Die Übergabe der mehr als 400.000 Unterschriften hat zunächst keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Sie dokumentiert jedoch die Unterstützung für die Forderungen der Initiative und richtet sich an die politischen Entscheidungsträger, bevor die europäische Bargeldverordnung endgültig verabschiedet wird.
Nach Angaben der Organisatoren soll die Unterschriftensammlung noch bis zum 15. Dezember 2026 fortgesetzt werden. Der weitere Zeitplan hängt allerdings vom Verlauf der europäischen Gesetzgebungsverhandlungen ab.
Die Forderungen und den aktuellen Stand der Sammlung veröffentlicht die Initiative auf ihrer offiziellen Petitionsseite zum Bargeldschutz.
Ob die endgültige EU-Verordnung den von der Initiative verlangten umfassenden Schutz gewährleistet, lässt sich erst nach Abschluss der Verhandlungen beurteilen. Fest steht bereits, dass die praktische Verfügbarkeit von Bargeld und die gesetzlichen Regeln für seine Annahme wesentliche Bestandteile der künftigen europäischen Zahlungsordnung sein werden.
Für Verbraucher ist dabei vor allem eine Frage entscheidend: Bleibt Bargeld nicht nur rechtlich erhalten, sondern auch im täglichen Leben tatsächlich verwendbar?
23.10.2026 - Tobias Dalacker - edelmetalle-aktuell@muenzkauf.de
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