Trump scheitert mit Milliardenklage gegen US-Zeitung
Ein Bundesrichter weist Donald Trumps Klage gegen das Wall Street Journal im Streit um einen angeblichen Epstein-Brief endgültig in dieser Instanz ab.
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US-Präsident Donald Trump hat am Samstag, dem 31. Oktober 2026, eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Ein Bundesrichter in Miami wies seine milliardenschwere Verleumdungsklage gegen das Wall Street Journal und den Medienunternehmer Rupert Murdoch ab. Anders als bei einer früheren Entscheidung im April erfolgte die Abweisung diesmal ausdrücklich mit endgültiger Wirkung für das Verfahren in dieser Instanz. Trump kann dieselbe Klage nicht einfach erneut vor dem zuständigen Gericht einreichen.
Der Rechtsstreit betrifft einen Zeitungsbericht über einen angeblich von Trump verfassten Geburtstagsgruß für den verstorbenen Finanzier und verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Trump bestreitet, das betreffende Schreiben verfasst zu haben, und hatte dem Wall Street Journal vorgeworfen, wissentlich falsche Informationen verbreitet zu haben.
Die neue Gerichtsentscheidung fällt nur wenige Tage vor den amerikanischen Zwischenwahlen am 3. November. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Wahlen lässt sich daraus nicht ableiten.
Bundesrichter weist Trumps Klage endgültig ab

Der zuständige Bundesrichter Darrin P. Gayles entschied, dass Trumps Klage die rechtlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Verleumdungsprozess nicht erfülle. Bei öffentlichen Personen wie dem US-Präsidenten gelten in den Vereinigten Staaten besonders hohe Anforderungen an den Nachweis einer ehrverletzenden Falschbehauptung.
Entscheidend war der Maßstab der sogenannten „actual malice“. Dabei geht es darum, ob eine mutmaßlich falsche Aussage wissentlich oder unter bewusster Missachtung erheblicher Zweifel an ihrer Wahrheit veröffentlicht wurde.
Nach Auffassung des Gerichts hatte Trump nicht ausreichend dargelegt, dass die beklagten Medienverantwortlichen diesen Maßstab erfüllten.
Die Entscheidung erfolgte „with prejudice“. Im amerikanischen Prozessrecht bedeutet dies, dass die Klage in dieser Form vor dem zuständigen Gericht nicht erneut erhoben werden kann. Die Möglichkeit, die Entscheidung durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen, ist davon grundsätzlich zu unterscheiden.
Die Nachrichtenagentur Reuters bestätigte die Entscheidung am Samstagabend unter Berufung auf die Gerichtsunterlagen.
Der Epstein-Brief steht im Mittelpunkt des Rechtsstreits
Ausgangspunkt war ein im Juli 2025 veröffentlichter Artikel des Wall Street Journal. Die Zeitung berichtete über einen Geburtstagsband, der im Jahr 2003 anlässlich des 50. Geburtstags von Jeffrey Epstein zusammengestellt worden sein soll.
Nach Darstellung der Zeitung befand sich darin auch ein Schreiben mit Trumps Namen. Es soll eine Zeichnung einer unbekleideten Frau sowie eine persönliche Botschaft enthalten haben. Trump wies die Darstellung zurück und bestritt, das Schreiben verfasst zu haben.
Seine Anwälte gingen daraufhin juristisch gegen die Zeitung, deren Verlag und weitere Beteiligte vor. Die ursprüngliche Forderung belief sich auf zehn Milliarden US-Dollar.
Bereits im April 2026 hatte Richter Gayles eine frühere Fassung der Klage abgewiesen. Damals wurde Trump jedoch ermöglicht, seine Vorwürfe in einer überarbeiteten Klageschrift erneut vorzubringen. Von dieser Möglichkeit machte er anschließend Gebrauch.
Die nun ergangene Entscheidung unterscheidet sich daher wesentlich vom ersten Beschluss: Das Gericht sieht auch nach der Überarbeitung keine ausreichende Grundlage, um das Verfahren in dieser Instanz fortzusetzen.
Wichtig ist dabei die juristische Unterscheidung: Die Abweisung der Verleumdungsklage stellt keinen eigenständigen gerichtlichen Nachweis dafür dar, wer das umstrittene Schreiben tatsächlich verfasst hat.
Warum der Fall über Trump hinaus Bedeutung hat
Der Rechtsstreit berührt eine grundlegende Frage des amerikanischen Verfassungsrechts: Wie weit reicht der Schutz journalistischer Berichterstattung, wenn mächtige Politiker geltend machen, durch Veröffentlichungen geschädigt worden zu sein?
Die Rechtsprechung in den Vereinigten Staaten setzt bei Verleumdungsklagen öffentlicher Personen bewusst hohe Hürden. Dahinter steht das Ziel, eine freie Berichterstattung über politische Amtsträger und Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu ermöglichen.
Dieser Schutz bedeutet nicht, dass Medien beliebig falsche Behauptungen veröffentlichen dürfen. Er verlangt jedoch bei bestimmten Klägergruppen einen besonders anspruchsvollen Nachweis über den Kenntnisstand und die Sorgfalt der Verantwortlichen.
Genau diese Anforderungen standen im Mittelpunkt der Entscheidung in Miami. Die Associated Press erläutert die juristischen Hintergründe des Urteils.
Was die Entscheidung für Trump bedeutet
Die Entscheidung beseitigt zunächst die Grundlage für die Fortsetzung dieses Verleumdungsverfahrens vor dem zuständigen Bundesgericht. Sie betrifft jedoch weder Trumps Stellung als Präsident noch unmittelbar die bevorstehenden Kongresswahlen.
Politisch bleibt der Fall von Bedeutung, weil die Berichterstattung über Jeffrey Epstein und dessen frühere Kontakte zu prominenten Persönlichkeiten in den USA weiterhin Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist.
Ob Trump beziehungsweise seine Anwälte Rechtsmittel gegen die neue Entscheidung einlegen werden, war zum Zeitpunkt dieser Meldung noch nicht bestätigt.
Für das Wall Street Journal und die weiteren Beklagten bedeutet der Beschluss zunächst einen juristischen Erfolg. Ob damit der gesamte Streit abgeschlossen ist, hängt auch davon ab, ob die Gegenseite weitere rechtliche Schritte unternimmt.
Der Vorgang zeigt, dass selbst milliardenschwere Klageforderungen eines amtierenden Präsidenten an den verfassungsrechtlichen Anforderungen des amerikanischen Presserechts gemessen werden. Wie sich diese Entscheidung auf die weitere politische Auseinandersetzung um die Epstein-Berichterstattung auswirkt, bleibt abzuwarten.
31.10.2026 - Rina Teitscheid - edelmetalle-aktuell@muenzkauf.de
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Quelle: https://blog.muenzkauf.de/Trump-verliert-Milliardenklage-gegen-Wall-Street-Journal-31102026